Die sogenannten „FIFA-Packs“ sind seit Jahren ein juristischer Zankapfel. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es sich hier um illegales Glücksspiel handelt oder nicht. Nun fällte ein österreichisches Gericht ein richtungsweisendes Urteil: Der Sony-Konzern muss sämtliche Verluste an die Spieler zurückzahlen.
Im Oktober des vergangenen Jahres begann im österreichischen Bundesland Kärnten ein Prozess, der weltweit Beachtung fand. Im Blickpunkt stand weniger der eher geringe Streitwert von 338,26 Euro als die Relevanz der Rechtsfrage, die vor Gericht erörtert wurde: Sind Lootboxen gesetzeswidrig oder nicht?
Ein 17-jährige Kärntner hatte insgesamt 338,26 Euro für FIFA-Points ausgegeben. Die Anklage warf dem Sony-Konzern einen Verstoß gegen das staatliche Glücksspielmonopol vor. Gleichzeitig sprach die Staatsanwaltschaft von Wucher, da die Entscheidungsfreiheit des Kunden eingeschränkt werde. Dieser Umstand werde von Sony ausgenutzt.
Das Bezirksgericht Hermagor verurteilte Sony zur Rückzahlung der investierten Summe. Die Richter stellten klar, dass die FIFA Ultimate Team-Packs „konzessionspflichtige Glücksspiele“ seien. Der Sony-Konzern hat sich zu dem Urteil noch nicht geäußert. Einige Experten erwarten, dass ein Berufungsverfahren angestrengt wird.
Das österreichische Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass die Inhalte der erworbenen FIFA-Packs „vom Zufall abhängig“ seien. Damit stellten sie eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar. Dies liege daran, dass die gekauften Inhalte auf einem Zweitmarkt gehandelt werden könnten. So sei eine Gewinnerzielung möglich.
Die FIFA-Packs sind virtuelle In-Game-Packs. Bei den Inhalten kann es sich um Spieler, aber auch um andere Dinge handeln. Der Spieler erwirbt gewissermaßen ein „Los“ und hofft auf einen großen Gewinn. Die Boxen unterscheiden sich von Spiel zu Spiel. In manchen Fällen sind die Boxen nur als Add-on erhältlich. Bei den sogenannten Ego-Shootern ist das Spielen ohne den Erwerb der Boxen wesentlich schwerer. Es hängt daher vom konkreten Einzelfall ab, ob eine Lootbox Glücksspielcharakter hat.
In Belgien sind die FIFA-Packs bereits seit Jahren verboten, aber noch immer erhältlich. Die dortigen Gerichte entschieden, dass die Lootboxen von Electronic Arts (EA), Valve und Blizzard gegen das dortige Glücksspielgesetz verstoßen. Daraufhin aktivierten die Hersteller die Boxen für belgische Spieler. Nur Electronic Arts blieb stur: Der bekannte Spielhersteller nahm lediglich einige technische Änderungen vor. Der Fall liegt noch immer vor Gericht.
Neben Belgien, Österreich und Deutschland haben auch die Niederlande und die USA Lootboxen als Glücksspiel eingestuft. Rechtsexperten glauben jedoch nicht an ein generelles Verbot, da der Spieler für sein Geld immer etwas zurückbekommt. Liegt der Inhaltswert eines FIFA-Packs deutlich unterhalb der Kosten, ist dies nach Ansicht der Experten allerdings ein Problem.
Großbritannien geht, wie so oft, auch in Bezug auf die umstrittenen Lootboxen einen eigenen Weg. Die zufallsgenerierten Inhalte werden von den dortigen Behörden zwar als Glücksspiel wie in einem Online Casino angesehen, sind aber weiterhin erlaubt.
Richard Eibl, der Geschäftsführer der Firma Padronus, sieht das Urteil als Paukenschlag für die gesamte Spielebranche an. Das Gericht habe plausibel dargelegt, weshalb Lootboxen illegal seien. Von der Inszenierung her, so Eibl in einem Interview, orientiere sich Sony beim Kauf der Boxen stark an konventionellen Glücksspielen. Padronus tritt seit einiger Zeit als Prozessfinanzierer auf und hilft österreichischen Spielern, erlittene Verluste in illegalen Online Casinos zurückzubekommen.